Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, das durch einen unabhängigen Dritten – die Mediatorin/den Mediator – unterstützt wird. Das Verfahren ist durch folgende Grundsätze geprägt:

 

  • Freiwilligkeit – die Parteien entschließen sich aus eigenem Willen, ob sie ihren Konflikt außergerichtlich regeln wollen; eine Beendigung ohne Sanktionen ist jederzeit möglich.

  • Eigenverantwortlichkeit – die Parteien entscheiden eigenverantwortlich darüber, wie sie den Konflikt lösen wollen; Entscheidungsträger bzw. gleichgestellte Personen sind am Verfahren zu beteiligen.

  • Informiertheit – die Parteien müssen Kenntnis über alle entscheidungserheblichen Tatsachen haben, hierzu zählen zum Beispiel rechtliche, steuerliche oder technische Rahmenbedingungen.

  • Vertraulichkeit – kein Beteiligter ist befugt, Informationen aus dem Verfahren nach Außen zu tragen, es sei denn, dies wurde mit allen Beteiligten abgestimmt; die Mediatorin/der Mediator schweigt über das, was ihr/ihm jeweils von einer Partei vertraulich mitgeteilt wurde.

  • Unabhängigkeit – die Mediatorin/der Mediator ist in Bezug auf die Personen und in Bezug auf die Sache zur Neutralität verpflichtet, als Vermittler/in stellt sie/er sicher, dass alle Beteiligten im Mediationsverfahren ihre Interessen klar zum Ausdruck bringen dürfen, sie/er hat keine Entscheidungsbefugnis.

  • Ergebnisoffenheit– hierfür ist erforderlich, dass die Parteien von einem gemeinsamen Problemhintergrund ausgehen und Einigkeit darüber besteht, welche Fragen im Mediatiosverfahren behandelt werden sollen.