Opfer von Gewalttaten müssen trotz der Verbesserungen, die es im Opferrecht gegeben hat, auch heute noch in vielen Fällen hohe Hürden nehmen. Vielen ist nicht bekannt, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch anwaltlich vertreten lassen können, ohne dafür selbst finanziell in Anspruch genommen zu werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sollte nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, sondern dem Opfer darüber hinaus insbesondere die Gewissheit geben, dass es das Strafverfahren nicht alleine bewältigen muss. Hierin sehe ich meine Aufgabe als Opferanwältin.